THC Werte Tabelle und was das für den Führerschein bedeutet
Mit der THC-Werte Tabelle könnt ihr überprüfen wie die aktuelle Stand ist (2026)
Wie hoch ist dein MPU-Risiko?
Beantworte ein paar Fragen zu deinem Vorfall und erhalte eine erste Einschätzung auf Basis der aktuellen Rechtslage – kostenlos und unverbindlich.
Handelt es sich um deine erste Cannabis-Fahrt?
Gab es vor diesem Vorfall bereits eine Fahrt, bei der du unter Cannabiseinfluss aufgefallen bist?
Dieser Rechner liefert eine unverbindliche Ersteinschätzung auf Basis deiner Angaben und der aktuellen Rechtslage. Er ersetzt keine anwaltliche Beratung und keine Entscheidung der Fahrerlaubnisbehörde.
MPU-Risiko nach Konstellation
So ordnet die aktuelle Rechtsprechung 2026 typische Fälle ein. Die Tabelle ersetzt keine Rechtsberatung – sie hilft dir, deinen Fall grob einzuschätzen.
Erster Vorfall, THC < 3,5 ng/ml, keine weiteren Auffälligkeiten
Kein Verstoß allein aufgrund des allgemeinen THC-Grenzwerts nach § 24a Abs. 1a StVG
Erster Vorfall, THC ≥ 3,5 ng/ml, keine Zusatztatsachen
Verkehrsordnungswidrigkeit möglich; allein daraus folgt nicht automatisch eine MPU
Erster Vorfall + THC-COOH ≥ 150 ng/ml bei einer Cannabis-Verkehrszuwiderhandlung
Nach aktueller Rechtsprechung kann dies eine Zusatztatsache für Cannabismissbrauch darstellen und eine MPU-Anordnung rechtfertigen
THC ≥ 8 ng/ml + THC-COOH ≥ 150 ng/ml
Aktuelle Rechtsprechung wertet diese Kombination als aussagekräftigen Hinweis auf hochfrequenten Konsum und fehlendes Trennvermögen
THC ≥ 15 ng/ml, insbesondere ohne nennenswerte Ausfallerscheinungen
Kann nach aktueller Rechtsprechung als Zusatztatsache für fehlendes Trennvermögen gewertet werden
Erste Cannabis-Zuwiderhandlung + Unfall/Fahrfehler/Ausfallerscheinungen
Zusätzliche Umstände können Eignungszweifel bzw. Verdacht auf Cannabismissbrauch begründen; Einzelfallprüfung
Bereits eine frühere verwertbare Cannabis-Zuwiderhandlung + erneute Cannabis-Zuwiderhandlung
§ 13a FeV: Bei wiederholten Zuwiderhandlungen unter Cannabiseinfluss ist eine MPU anzuordnen
Frühere Kontrolle, aber keine relevante Zuwiderhandlung
Eine bloße frühere Polizeikontrolle reicht nicht automatisch als „zweiter Verstoß“
Nur früherer § 24c-Verstoß (Probezeit / unter 21)
Ein Verstoß, der ausschließlich § 24c StVG betrifft, wird für die Wiederholungsregel des § 13a FeV ausdrücklich nicht berücksichtigt
Tatsachen sprechen für Cannabismissbrauch
§ 13a FeV sieht ein medizinisch-psychologisches Gutachten vor
Tatsachen sprechen für Cannabisabhängigkeit
Zunächst sieht § 13a FeV ein ärztliches Gutachten vor – nicht automatisch sofort die MPU
Medizinisch verordnetes Cannabis
Sonderfall: § 24a enthält bei bestimmungsgemäßer Einnahme eines konkret verschriebenen Arzneimittels eine Ausnahme; Fahreignung kann dennoch gesondert relevant sein
